Wichtiger Rentenbaustein

20.06.2014

Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmen ganz selbstverständlich angeboten. Doch noch längst nicht alle Angestellten nutzen diesen wichtigen Baustein für die Versorgung im Alter. Dies verwundert nicht, denn die betriebliche Altersversorgung war bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seither haben Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche. Sie können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung.

Chance Entgeltumwandlung

Durch die Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu einem entsprechenden Vorsorgevertrag vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich lukrative Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 4.656 Euro im Jahr steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bis zu einem Betrag von 2.856 Euro müssen zudem auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das lohnt sich, da der Steuersatz in der Rentenphase fast immer deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an.

Fünf Varianten

Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann. Davon ist die Direktversicherung mittlerweile die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Viele mittelständische Unternehmen beschränken sich jedoch auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Je nach Arbeitgeber hat man allerdings auch im Fall der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen.

Beliebte Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist hier der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Versicherungsbeiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Nur bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht.

Jobwechsel ohne Probleme

Angesichts des heute sehr flexiblen Arbeitsmarktes muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibel sein. Für den Fall einer Kündigung oder eines Jobwechsels gibt es klare Regeln, die jedoch für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen sind. Allgemein lässt sich die einfache Aussage treffen: Die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung von einem Arbeitgeber zum anderen ist problemlos möglich. Bei Mischfinanzierungen oder bei reinen Arbeitgeberfinanzierungen steht und fällt die Mitnahmemöglichkeit mit der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Wie hoch die Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Fall eines Jobwechsels tatsächlich sind und welche Details zu klären sind, ist vom Einzelfall abhängig. Die Beratung durch einen Experten ist hierbei sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)

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